Kündigung, Abfindung, Zeugnis und Lohn in Hamburg.

Prüfung der Kündigung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Verhandlung über Höhe und Bedingungen der Abfindung.

Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Durchsetzung eines wohlwollenden Zeugnisses.

Vorgehen gegen unberechtigte Abmahnungen.

Geltendmachung ausstehender Vergütung.
Die Vergütung vereinbaren wir individuell im Mandatsvertrag.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich.
Bei einer Kündigung gilt in der Regel eine Drei-Wochen-Frist — kontaktieren Sie uns zeitnah.
Ja, wir verhandeln Höhe und Bedingungen einer Abfindung.
Vergütung und Bedingungen werden vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.
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