Wir vertreten Arbeitnehmer bei Kündigungsschutz, Abfindung, Arbeitszeugnis und Lohnansprüchen. Tätigkeit auf Grundlage eines Mandatsvertrags.



Wir prüfen Ihre Kündigung und erheben fristgerecht Klage.
Verhandlung einer angemessenen Abfindung für Sie.
Durchsetzung eines korrekten und fairen Zeugnisses.
Geltendmachung offener Lohn- und Gehaltsforderungen.
Anwaltliche Vertretung rund um den Arbeitsplatz.

Prüfung der Kündigung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Verhandlung über Höhe und Bedingungen der Abfindung.

Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Nach einer Kündigung zählt jede Frist. Wir übernehmen die Korrespondenz und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Vier Schritte von der Kündigung zur Vertretung.
Sie schildern uns Ihre Situation.
Wir bewerten die Unterlagen und Fristen.
Wir vereinbaren die Bedingungen schriftlich.
Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Ausgewählte Rückmeldungen unserer Mandanten.
„Nach der Kündigung schnell reagiert und eine faire Abfindung verhandelt.”
„Klare Beratung zum Aufhebungsvertrag, ich fühlte mich gut beraten.”
„Mein Arbeitszeugnis wurde korrigiert. Sehr professionelle Hilfe.”
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich.
Bei einer Kündigung gilt in der Regel eine Drei-Wochen-Frist — kontaktieren Sie uns zeitnah.
Ja, wir verhandeln Höhe und Bedingungen einer Abfindung.
Vergütung und Bedingungen werden vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.
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