Arbeitsrecht Hilfe
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Arbeitsrecht · Hamburg

Bei Kündigung und Streit am Arbeitsplatz an Ihrer Seite.

Wir vertreten Arbeitnehmer bei Kündigungsschutz, Abfindung, Arbeitszeugnis und Lohnansprüchen. Tätigkeit auf Grundlage eines Mandatsvertrags.

Fall einschätzen lassen

Kündigungsschutz

Wir prüfen Ihre Kündigung und erheben fristgerecht Klage.

Abfindung

Verhandlung einer angemessenen Abfindung für Sie.

Arbeitszeugnis

Durchsetzung eines korrekten und fairen Zeugnisses.

Lohnansprüche

Geltendmachung offener Lohn- und Gehaltsforderungen.

Unsere Leistungen

Anwaltliche Vertretung rund um den Arbeitsplatz.

Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage

Prüfung der Kündigung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Abfindung

Abfindung

Verhandlung über Höhe und Bedingungen der Abfindung.

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Wir begleiten Ihren Fall Schritt für Schritt
Warum wir

Wir begleiten Ihren Fall Schritt für Schritt

Nach einer Kündigung zählt jede Frist. Wir übernehmen die Korrespondenz und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

  • Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
  • Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Fristen
  • Verhandlung über Abfindung und Bedingungen
  • Klare Mandatsbedingungen im Vertrag

So arbeiten wir

Vier Schritte von der Kündigung zur Vertretung.

1

Anfrage

Sie schildern uns Ihre Situation.

2

Prüfung

Wir bewerten die Unterlagen und Fristen.

3

Mandat

Wir vereinbaren die Bedingungen schriftlich.

4

Vertretung

Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

16+Jahre Erfahrung
3 700+betreute Mandate
4.9★Mandantenbewertung
100%kostenlose Ersteinschätzung

Mandantenstimmen

Ausgewählte Rückmeldungen unserer Mandanten.

„Nach der Kündigung schnell reagiert und eine faire Abfindung verhandelt.”

DS
Daniel S.Kündigungsschutz

„Klare Beratung zum Aufhebungsvertrag, ich fühlte mich gut beraten.”

NF
Nadine F.Aufhebungsvertrag

„Mein Arbeitszeugnis wurde korrigiert. Sehr professionelle Hilfe.”

MT
Markus T.Arbeitszeugnis

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Frist gilt bei einer Kündigung?

Bei einer Kündigung gilt in der Regel eine Drei-Wochen-Frist — kontaktieren Sie uns zeitnah.

Verhandeln Sie auch Abfindungen?

Ja, wir verhandeln Höhe und Bedingungen einer Abfindung.

Wie rechnen Sie ab?

Vergütung und Bedingungen werden vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.

Lassen Sie Ihren Fall einschätzen

Vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.

+49 40 328 91 50

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